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Bestimmungen

Die wichtigsten Mietbestimmungen

Das Fällander Waldhuus ist ein grosszügiges und bestens eingerichtetes Freizeithaus, dass den Erbauern und Benützern gleichermassen Freude bereiten soll. Wir bitten die Mieter deshalb, sich an folgende einfache Regeln zu halten.

Die Benützung des Hauses erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Dorfvereins beschränkt sich auf den nach Gesetz üblichen Umfang.

Unter Rücksichtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse, können Fahrzeuge auch auf Teilen des Areals des EWZ parkiert werden (siehe Plan).

Für die private Flurstrasse, die oberhalb der Trafostation nach Fällanden führt, besteht ein striktes Fahr- und Parkverbot für Motorfahrzeuge. Gleiches gilt für alle Waldstrassen, Wiesen und Felder. Mit Polizeikontrollen muss gerechnet werden.

Weitere Bestimmungen und eine Hausordnung finden Sie im Mietvertrag, der für jede Vermietung abgeschlossen wird. Desweitern bitten wir Sie, folgende Informationen zu beachten:

Wir danken für die Einhaltung dieser Regeln und wünschen Ihnen frohe Stunden im Fällander Waldhuus.